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   BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51   

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https://dejure.org/1952,392
BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51 (https://dejure.org/1952,392)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1952 - II ZR 215/51 (https://dejure.org/1952,392)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1952 - II ZR 215/51 (https://dejure.org/1952,392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftungsausschluss einer Versicherung bei kriegbedingter Zerstörung eines Versicherungsobjektes - Rechtsnatur allgemeiner Versicherungebedingungen (AVB) - Beweislast für Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 373
  • NJW 1952, 1294
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 13.10.1942 - I 129/41

    1. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange haftet der Empfänger nach

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, haben auch die für die Privatversicherungsunternehmungen geltenden AVB einen rechtsordnungsartigen Charakter (RG JRPrV 1941, 59 = DR 1210; RGZ 170, 233; 171, 43; BGH VersE 1952, 52).
  • RG, 26.03.1943 - VI (VII) 144/42

    Was ist in § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, haben auch die für die Privatversicherungsunternehmungen geltenden AVB einen rechtsordnungsartigen Charakter (RG JRPrV 1941, 59 = DR 1210; RGZ 170, 233; 171, 43; BGH VersE 1952, 52).
  • BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50

    Kriegsklausel im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Wie der erkennende Senat schon mehrfach ausgeführt hat, hatte diese rechtswirksame Anordnung nicht nur die Bedeutung einer Anweisung an die Versicherer, ihre Versicherungsbedingungen entsprechend zu ändern; sie griff vielmehr unmittelbar in die Versicherungsbedingungen ein und gestaltete sie selbst um, so daß es nicht erst ihrer Abänderung durch die Versicherer bedurfte (BGHZ 2, 55; VersR 1952, 52).
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 108/51

    Invaliditätszusatzversicherung

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Da hiernach die in § 9 des Oldenburgischen Landesbrandkassengesetzes getroffene Regelung über die Kriegsgefahr auch bei der Änderung der Beweislastregelung wiederum bewußt und gewollt mit der abgeänderten Kriegsklausel des § 1 Ziff 7 AFVB in Übereinstimmung gebracht und hierdurch für die Beklagte der gleiche Rechtszustand geschaffen wurde, wie er auf Grund von § 1 Ziff 7 AFVB für die privaten Versicherungsunternehmungen auch ausserhalb Oldenburgs bestand, sind damit die Voraussetzungen gegeben, unter denen die Revisibilität landesrechtlicher Normen nach den vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsgrundsätzen zu bejahen ist (BGHZ 4, 219; VersR 52, 194).
  • RG, 19.04.1928 - VI 365/27

    Entscheidung über Prozesskosten

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO (RGZ 121, 77).
  • RG, 17.04.1886 - I 59/86

    Unzulässigkeit des Rechtswegs auf Grund vertragsmäßiger Ausschließung

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Das Reichsgericht sah früher in solchen Bestimmungen über die Ausgestaltung der zwischen einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt und ihren Versicherungsnehmern bestehenden Versicherungsverhältnisse auch dann, wenn sie in der Form eines Gesetzes erlassen waren, lediglich Verwaltungsanordnungen an die Versicherungsanstalt, die ihr als Richtschnur dafür dienen sollten, welcher Inhalt den einzelnen Versicherungsverhältnissen zu geben ist (RGZ 16, 370; Gruch 30, 1142; 42, 1200; 46, 917).
  • RG, 26.11.1930 - IX 277/30

    Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog.

    Auszug aus BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51
    Ein solcher Beweis kommt nur bei typischen Geschehensabläufen, d.h. nur in den Fällen in Betracht, in denen der gegebene Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 130, 357).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Die Revisibilität der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird daraus hergeleitet, daß ihnen rechtsordnungsmäßiger Charakter im Sinne des Revisionsrechts beizumessen ist (vgl. u. a. BGHZ 6, 373 [376] und 8, 55 [56]).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Derartige typische Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsklauseln können von den Revisionsgerichten wie Rechtsnormen selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden (vgl. BAG, AP Nr. 3 zu § 157 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluss an BAGE 4, 340, 344 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAGE 5, 122, 125 = AP Nr. 31 zu § 3 TOA; BAG, AP Nr. 2 zu § 549 ZPO und Nr. 7 zu § 550 ZPO ; BGHZ 6, 373, 376 mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Aber dies ist hier der Fall, obwohl der Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung enthält; denn die zu beurteilende Klausel findet sich, worauf es für die Revisibilität ankommt (BGHZ 6, 373, 375), in zahlreichen Verträgen auch außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks München.
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92

    Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei

    Der Senat kann die Klausel deshalb selbst auslegen (BGHZ 6, 373, 375 f; 22, 109, 112 f; 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 71, 144, 149 f [BGH 16.03.1978 - VII ZR 145/76]; 98, 256, 258 [BGH 19.09.1986 - V ZR 72/85]; 105, 24, 27) [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87].
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Derartige "typische Verträge" dürfen jedoch von den Revisionsgerichten wie Rechtsnormen selbständig ausgelegt werden (BAG wie zuvor sowie AP Nr, 1 zu § 59 ZPO und Nr, 7 zu § 550 ZPO; BGHZ 6, 373 /376J7; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30, Auf 1 " , § 550 2 H; Stein-Jonas. ZPO, '"9- Auf! , § 549 III B 4 d).
  • BGH, 03.12.1973 - II ZR 85/70

    Anfechtung eines Abberufungsbeschlusses eines Genossenschaftsmitglieds -

    Diese Auslegung kann der Senat voll nachprüfen, da sie mustermäßige Vertragsbedingungen betrifft, die der R.-Prüfungsverband einheitlich für alle R.-Genossenschaften im Bundesgebiet zur Aufnahme in die einzelnen Anstellungsverträge empfohlen hat und die daher ebenso wie allgemeine Geschäftsbedingungen im Interesse der Rechtseinheit gleichmäßig auszulegen sind (vgl. BGHZ 6, 373, 376; 20, 385, 389; SenUrt. v. 28.1.53 - II ZR 93/52, LN Nr. 15 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch

    Da sich die hier maßgeblichen Haftungsbestimmungen gleichlautend oder sinngemäß in zahlreichen Erwerbsverträgen dieser Art finden, die auch außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geschlossen worden sind, kann auch das Revisionsgericht über ihre Auslegung befinden (BGHZ 6, 373, 375; 62, 251, 254).
  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 87/51

    Grenzen der Nachprüfung von Landesrecht

    Der II. Zivilsenat hat in dem in BGHZ 6, 373 ff abgedruckten Urteil die Nachprüfbarkeit des § 9 des Oldenburgischen Landesbrandkassengesetzes bejaht.
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
    Hierfür genügt es, daß sich die Klausel in zahlreichen weiteren Verträgen auch außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks Celle findet (BGHZ 6, 373, 375).
  • BGH, 14.04.1958 - II ZR 193/56

    Rechtsmittel

    Auf Grund von § 81 a VAG waren die Versicherungsaufsichtsbehörden auch ermächtigt, in bestehende Versicherungsverhältnisse unmittelbar gestaltend einzugreifen (BGHZ 2, 55; 6, 373 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 36/52][376]; VersR 1952, 52).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 43/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1960 - II ZR 203/58

    Übernahme einer Zahnarztpraxis - Unwirksamkeit eines Vertrages - Zulassung zur

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